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Führerscheine
Klasse B (PKW alleine fahren)
Kraftfahrzeuge bis max- 3,5t zulässiger Gesamtmasse (auch mit Anhänger, max. 8 Sitzplätze (außer Fahrer)
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse B197 (Prüfung auf Automatik)
Kraftfahrzeuge bis max- 3,5t zulässiger Gesamtmasse (auch mit Anhänger, max. 8 Sitzplätze (außer Fahrer)
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse B17 (PKW fahren mit Begleitung)
Wie Klasse B, aber schon mit 17, bis zum 18. Geburtstag allerdings nur mit einer Begleitperson erlaubt.
Ausbildungsbeginn bereits mit 16 ½ Jahren möglich!
Klasse B96 (PKW fahren mit kleinem Anhänger)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Umschreiben eines ausländischen Führerscheins
In vielen Fällen muss eine ausländische Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein umgewandelt werden. Wir helfen Euch bei allen bürokratischen Hürden und Problemen. Und natürlich bereiten wir Euch auch auf eventuell anstehende Prüfungen vor!
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Sollte Euch der Führerschein von der Polizei abgenommen worden sein, helfen wir dabei, diesen wiederzuerlangen.